Stellfläche an Karl-Große-Straße wird vermarktet / Pächter lässt abschleppen und erhebt Vertragsstrafe
Taucha. In der Stadt gibt es ab sofort weniger Parkplätze. Nachdem das Parken in der Karl-Große-Straße jahrelang geduldet war, weist seit Neuestem ein Schild am Grundstück darauf hin, dass hier Stellplätze zu mieten seien. Unberechtigtes Parken löse eine Vertragsstrafe von 30 Euro aus, zudem müsse damit gerechnet werden, dass der Wagen abgeschleppt wird.
Kinobesucher, Patienten der umliegenden Ärzte, Kunden der Apotheke oder Besucher von Anliegern parken seit vielen Jahren auf der großen Stellfläche an der Karl-Große-Straße. Ein kleines Schild wies bislang darauf hin, dass dies ein Privatgrundstück ist. Abkassiert wurde allerdings nie. „Das Parken haben wir dort bislang geduldet“, sagt Axel Fischer, Geschäftsführer des Tauchaer Modehauses, dem als Teil einer Erbengemeinschaft das Grundstück gehört. „Weil Grundsteuer, Regenwasserabgabe und Reinigung aber Geld kosten, haben wir uns jetzt entschlossen, den Platz zu vermarkten“, erklärt er.
Die Vermarktung übernimmt das Unternehmen Wemax aus Halle/Saale. Und dieses lässt Falschparker gnadenlos abschleppen, wie Inhaber Torsten Märker erläutert: „Wer dort unberechtigt steht, dessen Auto wird in der Regel beseitigt. Nur wenn der Abschleppwagen gerade nicht greifbar ist, verhängen wir eine Vertragsstrafe von 30 Euro.“ Als Rechtfertigung dafür sieht er das große Schild an der Einfahrt zum Grundstück, das seit vergangenem Sonnabend klar zeige, dass man hier den öffentlichen Verkehrsraum verlasse. „Damit haben wir allen Anforderungen genüge getan. Mehr als ein Schild aufstellen kann man nicht“, so der Kaufmann.
Dass dieses Schild, das zum Teil hinter einem Busch steht, von vielen nicht wahrgenommen wird, zeigte ein Blick auf den Parkplatz am gestrigen Mittag. Elf Autos und ein Motorrad belegten die Stellflächen. „Dass ich hier nicht mehr stehen darf, habe ich nicht gewusst. Das Schild sieht man nicht. Wer in die kleine Straße biegt, muss auf den Gegenverkehr achten“, sagte etwa Bernd Rosenbusch. Zudem rechne niemand damit, dass „hier auf einmal keiner mehr stehen darf. Ich parke seit fünf Jahren immer Mittwochs hier. Da achtet man nicht mehr auf Schilder“, so der Mitarbeiter einer Reinigungsfirma. Darauf angesprochen zeigte Parkplatzpächter Torsten Märker wenig Verständnis: „Wer einen so großen Hinweis nicht sieht, sollte seine Teilnahme am Straßenverkehr überdenken“, meinte er. Allerdings wolle er sich die Situation vor Ort demnächst selbst anschauen. „Wenn das Schild wirklich schlecht zu erkennen ist, werden wir handeln. Wir wollen ja keine Fallen aufstellen“, sagte er weiter. Eine Schranke vor dem Grundstück oder Stellplatzbügel, die jedem Verkehrsteilnehmer unmissverständlich zeigen würden, dass hier Parken verboten ist, lehnt Märker ab: „So etwas kostet viel Geld. Zudem sind Schranken und Bügel anfällig für Vandalismus.“
Als „rechtlich bedenklich“ stuft der Tauchaer Rechtsanwalt Frank Küas die Lage ein. „Hier herrscht nach meiner Meinung Bestandsschutz. Man kann nicht von heute auf morgen die Situation umdrehen. Zudem halte ich die Vertragsstrafe für überhöht und das Abschleppen für nicht verhältnismäßig. Natürlich steht ein parkendes Auto dort auf privatem Grund. Ein Abschleppen ist aber nur angemessen, wenn jemand behindert wird oder Gefahr im Verzug ist“, sagt Küas.
Kinobetreiber Daniel Grahl versteht die Situation von Axel Fischer und Wemax. „Allerdings hätte ich mich gefreut, wenn mich vor der Verpachtung jemand gefragt hätte, ob ich interessiert bin. Für das Kino ist die Lage nun recht katastrophal, wenn meine Besucher damit rechnen müssen, sich nach dem Film auf die Suche nach ihrem Auto machen zu müssen“, bedauert er.
Die Stadt Taucha hält sich aus der Angelegenheit raus. Bei Privatgelände habe die Kommune keine Möglichkeit, zu handeln, heißt es aus dem Ordnungsamt.
Erschien am 22. Juli 2010 in der Leipziger Volkszeitung.
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