Sogar Google hat es schon erwischt – für wenige Stunden verlor die Plattform seine Internetdomain. Über Nacht war die Adresse in Händen eines Fremden. Zwei wichtige Schutzmechanismen, die den Umzug von deutschen Domains regeln, versagten. Aber auch weniger prominente Webadressen können entführt werden.
Rund 10,7 Millionen Domains mit der Endung „.de“ sind derzeit registriert, meldet Denic, eine Genossenschaft, die für die Verwaltung der Adressen verantwortlich ist. Etwa 4000 Domains kommen täglich dazu. Niedrige Preise für die Registrierung und der nötige Speicherplatz im Netz sind der Grund dafür, dass neben Firmen und Institutionen auch vermehrt Privatleute ihre eigene Adresse registrieren. Auf diese stellen sie Urlaubsbilder und Videos, ihre Bewerbungsunterlagen oder andere private Dinge. Dass „Herr Lehmann von nebenan“ seine Domain aber auch ganz leicht wieder loswerden kann, zeigt das Google-Beispiel, für das offenbar ein Spaßvogel verantwortlich ist, der die Grenzen der deutschen Domainverwaltung testen wollte.
„Ein Kunde fragte bei uns im System die Domain google.de an und bestätigte sich zweimal als Eigentümer“, erklärt Stefan Maicher, Sprecher des Providers Goneo, das Vorgehen. Auf diese Anfrage hin habe Goneo die Domain bei der Denic zum so genannten KK (Umzug) angemeldet. Der erste Fehler, denn eine Prüfung, ob der Antragsteller auch der wirkliche Inhaber war, erfolgte nicht. Die Denic schließlich meldete dem bisherigen Provider der Domain google.de den Umzugswunsch. Doch dieser reagierte auf zwei Anfragen nicht. Der zweite Fehler, denn das Providerwechselverfahren der Denic besagt, dass zwei nicht beantwortete Anfragen innerhalb von fünf Tagen einer Akzeptierung gleichkommen. Die Folge: google.de wanderte in den Besitz des Goneo-Kunden. Auch wenn der Schaden innerhalb weniger Stunden bemerkt und behoben wurde, macht das Beispiel deutlich, welche Lücken das Providerwechselverfahren hat. Kritiker bemängeln seit langem das Procedere.
Klaus Herzig, Sprecher der Denic schließt nach dem prominenten Opfer Änderungen am Vorgehen des Domainumzuges nicht aus. Die derzeitige Fünf-Tage-Regel solle verhindern, dass ein Provider einem wechselwilligen Kunden den Umzug durch lange Wartezeiten vermiesen kann. „Schützen kann man sich gegen den Domainklau nur, indem man sich mit seinem Provider in Verbindung setzt und fragt, wie er reagiert, wenn ein Wechselauftrag für seine Domain eingeht“, so der Sprecher.
Erschien am 20.02.2007 (endlich mal) in der Leipziger Volkszeitung, Ratgeber Multimedia.