Arbeitsagentur verweigert Zuschuss für Gastronom

Henrik Dantz ist sauer. Grund sind die deutschen Ausbildungs- und Fördergesetze. Der Gastronom hatte im Juli das Restaurant Mückenschlösschen gepachtet, nachdem Vorgänger Lutz Albrecht von der Fantastic-Group den Standort aufgab.

Aus Sicht von Dantz und Albrecht war dieser Vorgang eine Betriebsschließung, die zur Folge hatte, dass neben den Facharbeitern auch Auszubildende entlassen werden mussten. Um diese weiterhin im Mückenschlösschen zu beschäftigen, beantragte Dantz bei der Arbeitsagentur Fördermittel. „Immerhin springe ich hier in die Bresche und fördere den Nachwuchs, der sonst auf der Straße stehen würde“, meint er. Das jedoch sieht Rosel Otto, Berufsberaterin bei der Agentur für Arbeit anders. „Aus unserer Sicht ist der Betrieb nicht geschlossen worden, sondern der Pachtvertrag wurde nicht verlängert. Für derartige Fälle existieren keine Förderprogramme“, erklärt sie. Lediglich bei Konkurs gebe es eine so genannte freie Förderung, die es den Agentur-Mitarbeitern erlaube, dort Mittel einzusetzen, wo es sich ihrer Meinung nach lohne. Zudem sei der Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit Henrik Dantz einem Betriebsübergang gleichzusetzen. „Und da ist der neue Betreiber verpflichtet, alle Arbeitnehmer inklusive der Lehrlinge zu übernehmen.“

Der Rest steht in der Leipziger Volkszeitung vom 09.09.2005