Presserat missbilligt Leipziger Volkszeitung
Auch eine humorvolle und saloppe Formulierung rechtfertigt keine werbliche Darstellung von Personen und Produkten. So könnte man die Entscheidung des Presserates zusammenfassen, die mir nun zuging. Am 9. Juli veröffentlichte ich hier einen Artikel, in dem ich mich über die „Wunderbare Werbe-Welt des LVZ Boulevard“ ausließ.