Taucha. Er war nicht beliebt, aber unumgänglich: der Tagesordnungspunkt vier der Stadtratssitzung am Donnerstag. Eine Änderung der Gebührensatzung für Tauchas Kitas und Kinderhorte stand an. Bereits im Dezember war ein erster Entwurf Thema im Stadtrat. Nach einer Bearbeitung durch den Sozial- und Finanzausschuss fand die Satzung nun wieder zurück zu den Abgeordneten.
Die Mitglieder aller Fraktionen waren sich einig, dass mit steigenden Gebühren kein Blumentopf bei Wählern zu holen ist. Verhindern ließ sich die Anhebung dennoch nicht. Beschlossen wurde daher eine Erhöhung von knapp fünf Prozent. Dies gilt für Gebühren von Kinderkrippen, Kindergärten und Horte der Stadt Taucha. Die Träger Volkssolidarität und Arbeiterwohlfahrt wurden bereits informiert, die Änderung soll schon ab April gelten. Beispielrechnung: Wer bislang für sein Kind bei neun Stunden Betreuungszeit 94,30 Euro zahlte, muss nun 98,90 Euro berappen. Von 21 anwesenden Stadtratsmitgliedern stimmten 19 für diese Erhöhung, zwei enthielten sich. „Wir haben die Anpassung mit gemischten Gefühlen vollzogen, sind uns aber sicher, alles mögliche für die Familien getan zu haben“, sagte der erste Beigeordnete Michael König. Denn der gesetzliche Rahmen hätte eine Steigerung der Entgelte von bis zu neun Prozent zugelassen. „Diesen Spielraum wollte der Stadtrat aber nicht komplett ausnutzen, um Eltern nicht zu sehr zu belasten und dem Gedanken einer kinderfreundlichen Stadt weiterhin gerecht zu werden“, so König.
Nötig wurde die Erhöhung durch „allgemeine Kostensteigerungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen der Einrichtungen“, erklärt König. Heißt im Klartext: Weil alles teurer wird, müssen Eltern diese Folgekosten mittragen. Durch die Anhebung seien aber Infrastrukturmaßnahmen, die Familien zugute kommen, wie das sanierte Stadtbad oder die Instandhaltung von Betreuungseinrichtungen, weiter gesichert.
Allerdings, so machte König auch klar, sei eine fünfprozentige Steigerung der Einnahmen bei Ausgaben von 2,4 Millionen Euro nur ein Tropfen auf dem sprichwörtlichen heißen Stein, der sich nur gering auswirken werde. Bis zum 1. April würden nun die verwaltungsrechtlichen Dinge geklärt, damit die Anpassung dann wirksam werden könne.
Erschien am 17.03.2007 in der Leipziger Volkszeitung.