Du bist ein Design-Spezi? Künstlerisch begabt, kreativ und im Besitz der gängigen Grafikprogramme? Du hast bereits praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Logoerstellung und kannst das auch belegen? Du arbeitest gern von zu Hause aus und hast sofort Zeit, für ein neu zu gründendes Unternehmen ein Logo und einen Firmenschriftzug zu erstellen? Und Du willst dafür kein Geld? Dann ist jetzt Deine Zeit gekommen! Bewirb Dich jetzt per Mail bei dem Unternehmen, das derzeit auf dem Schwarzen Brett der Uni Leipzig genau DICH sucht! Der Lohn Deiner Arbeit: Ein Zeugnis. Und eventuell ist das Unternehmen auch gewillt, über ein kleines Dankeschön nachzudenken.
Ehrlich gesagt habe ich zuerst gedacht, es handelt sich um eine Satire. Doch schnell musste ich lernen, dass diese Ausbeutungs Stellenausschreibung tatsächlich ernst gemeint ist. Da sucht ein Unternehmen tatsächlich einen Praktikanten, der ihm quasi die komplette Corporate Identity bastelt. Wer das Unternehmen ist, wird nicht ersichtlich. Lediglich eine E-Mail-Adresse ist angegeben: event-management@email.de.
Ich wollte es genauer wissen und mailte an diese Adresse die Frage, ob dieses Angebot tatsächlich ernst gemeint sei und ob man mir erklären könne, mit welchem Recht man kostenlose Arbeitskräfte für eine solche Aufgabe suche und wa sder Praktikant am Ende davon habe. Viel schlauer geworden bin ich nicht. Im Gegenteil: Der Absender oder die Absenderin der Mail überlegte laut, ob er/sie mir verbieten dürfe, über diese Anzeige zu berichten. Auch bat der Absender um Übersendung des Links der Veröffentlichung, damit eventuell ein Anwalt beauftragt werden kann, der dann ein paar Euro raushole. Wegen übler Nachrede. Mit diesem Geld könne man dann vielleicht auch echte Dienstleister bezahlen, hieß es in der Mail. Zudem fragte sich der Absender, ob ich nichts besseres zu tun hätte. Und – der eigentliche Hammer – wen es „hinsichtlich der seit Jahren wachsenden Generation Praktikum“ überhaupt interessiere.
Nun, beispielsweise den Verein Kreatives Leipzig. Der hat sich auf seiner kürzlich stattgefundenen ersten öffentlichen Veranstaltung auch dafür eingesetzt, Praktikanten für ihre Leistungen entsprechend zu entlohnen. „Dass Praktikanten teilweise auch Projekte für Kunden umsetzen müssen, ist nichts neues. Und kostenlose Praktika sind sicher auch an der Tagesordnung. Dieses Angebot hier ist aber der Hammer“, sagt Vorsitzende Stefanie Bamberg, die den Eintrag auch auf der Facebook-Seite des Vereins öffentlich gemacht hat. „Hier entsteht ein Teufelskreis, weil davon auszugehen ist, dass dieses Unternehmen dann für Kunden zu Dumpingpreisen arbeitet. Am Ende haben solche Unternehmen nie die Möglichkeit, feste Mitarbeiter einzustellen. Mit dem Resultat, dass die gesamte Kreativwirtschaft geschädigt wird“, sagt sie.
Eine Möglichkeit, gute von schlechten Unternehmen zu unterscheiden, sieht der Verein Kreatives Leipzig in der Bewertungsmöglichkeit von Anzeigen. „Das Schwarze Brett könnte beispielsweise ein Bewertungssystem einführen, bei dem Adressaten der Anzeigen über Sterne oder Daumen hoch/Daumen runter ihr Statement abgeben können. Und für ganz schlimme Fälle muss dann ein Melden-Button her, der das Angebot zum Betreiber schickt, damit er sich eventuell mit dem Anzeigenersteller in Verbindung setzen kann“, schlägt sie vor. Eine entsprechende Anfrage ihrerseits wurde vom Rechenzentrum negativ beantwortet. „Das ist schade, denn es existieren weitere solche Anzeigen“, so Bamberg.
Letztlich bleibt wohl – wie immer im Leben – der gesunde Menschenverstand, auf solche Stellenangebote nicht zu reagieren.
Übel, übel, aber eben leider auch an der Tagesordnung! In solchen Momenten sollte man sich immer vor Augen halten: Für kein Geld kann man immer arbeiten. Super ist auch, dass man von zuhause arbeiten darf. Dann kostet es ja nicht mal den Strom der Ausbeuter, äääähhh Senkrechtstarter.
Gab’s denn inzwischen eigentlich schon ne Reaktion des „Arbeitgebers“?
Nein, noch nicht. Es gab ja schon auf meine Anfrage keine wirkliche Reaktion bis auf oben beschriebene.
Der Gesetzgeber braucht da gar nichts mehr zu machen. das Bundesausbildugsgesetz (BBiG) in dern §§ 10 bis 23 sowie §§ 25,26.
Die Verütungspflich ergibt sich aus § 611 Absatz 1 und § 612 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Am besten dort als Praktikant bewerben und dann die Vergütungsansprüche geltend machen….
http://www.tagewerk-personalve.....tikant.htm
Bis man in solchen Fällen Recht bekommt, wachsen einem ja graue Haare. Am schlimmsten finde ich auch die Firmen, die es sich locker leisten könnten, ihre Praktikanten zu bezahlen, das Geld aber lieber in den neuen Wagen des Chefs investieren.
Hast du die gefragt, ob sie wissen, dass auch ein Praktikant, der keinen Lohn erhält, mit der Studentenversion der Erstellungssoftware keine wirtschaftlich nutzbaren Dateien erstellen darf? Ist denen bekannt, das z.B. die Adobe-Collection Design Standard um die 2.000,- kostet? Wenn die zur Verfügung (geschenkt) wird, wäre es als Praktikum durchaus denkbar, oder?
Nein, das hab ich die nicht gefragt. Aber ich nehme an, so weit denkt solch ein Unternehmen auch nicht.