Prozess gegen Hintermänner von Win-Express und Co. beginnt

Vor dem Landgericht Essen begann heute der Prozess gegen Vedat Ö. und dessen Lebensgefährtin Nicoleta C. Der Anklagevorwurf lautet auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug in Gelsenkirchen und anderen Orten vom Mai 2009 mit April 2010.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ö. und C. vor, zahlreiche Gesellschaften gegründet zu haben, um Betrugstaten in Verbindung mit dem Vertrieb so genannter „Gewinnspieleintragungsdienste“ begehen zu können, ist in der Anklageschrift zu lesen. Ö. trat nach außen hin möglichst wenig in Erscheinung und bediente sich diverser „Strohleute“ als Geschäftsführer bzw. vermeintlich verantwortlich handelnder Personen. Während der überwiegende Teil der „Strohleute“ lediglich seinen Namen für Ö. zur Verfügung stellte, hatte die Angeklagte C. die Geschäftsführerschaft von drei Gesellschaften inne, wobei sie zusätzlich damit betraut war, für die ihr unterstehenden Gesellschaften die Personalangelegenheiten, buchhaltungstechnische Aufgaben wie Korrespondenz mit Geschäftspartnern auf Weisung des Angeklagten Ö. wahrzunehmen.

Der Vertrieb Dienste lief laut Staatsanwaltschaft so: Ö nutzte seine Kontakte in der Callcenter-Branche, um in den Besitz von Adressdaten zu gelangen. Dies waren Kundendaten aus vielen Bereichen, unter anderem auch Bestandsdaten von Lotteriegesellschaften. Danach riefen Callcenter aus der Türkei und anderen Orten die Personen an, um ihnen „wahrheitswidrig vorzuspielen, dass sie an einem zunächst kostenlosen Gewinnspiel in Verbindung mit einem Gewinnspieleintragungsdienst, teilgenommen, nun aber die Kündigungsfrist versäumt hätten.“ Nun seien diese Personen verpflichtet, für mindestens drei Monate einen Betrag je nach Produkt (Win-Express, Deutscher Vorteilsclub 49, Extrawin.tv und Eurowin 24 zu bezahlen. Die angebliche Gegenleistung bestand aus der Eintragung in mehrere 100 Gewinnspiele.

Bei den zu den einzelnen Produkten vorhandenen Internetseiten handelt es sich laut Anklage um bloße Fassaden, die durch den gesondert Verfolgten Mohammed T. aus Aachen im Auftrag des Angeklagten Ö erstellt worden waren, um so den Anschein zu erwecken, es handele sich um seriöse und tatsächlich existente Angebote.

Um an den Besitz der Kontodaten der geschädigten Personen zu kommen, wurde diesen vorgespiegelt, diese müssten, zur Wirksamkeit der „Kündigung“, nochmals bestätigt werden. Tatsächlich gelang es so die Geschädigten zur Bekanntgabe ihrer Kontodaten zu veranlassen. Anschließend wurde von dem jeweiligen Call- Center-Agenten ein sog. „Voice File“ erstellt, welches eine aus dem Kontext gerissene Zustimmung des Geschädigten zum Lastschrifteinzug dokumentieren sollte. Dabei wurde der Begriff „Kündigung“ bewusst vermieden.

Anschließend wurde abgebucht. Für die vier genannten Produkte waren dies knapp 6 Millionen Euro bei 70.000 Personen. Etwa 3,32 Millionen Euro wurden von den Geschädigten zurückgebucht, die anschließend Post von einem Anwalt bekamen.

Als Gerichstermine sind neben dem heutigen Tag der 15., 23. und 29. Dezember angesetzt. Das Urteil wird wohl für den 5. Januar erwartet.

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