Unterhalt ist so eine Sache. Wer Kinder in die Welt setzt, muss für sie sorgen, das ist klar. Tausende Deutsche sind Eltern, ohne dass ihre Kinder bei ihnen wohnen. Für die wird natürlich Unterhalt fällig. Ob sie den auch zahlen, steht auf einem anderen Blatt. Wenn aber plötzlich die Eltern Unterhalt benötigen, ziehen die Kinder lange Gesichter. Zurecht. Ihre Vorbilder, ausgerechnet ihre Eltern, brauchen plötzlich Unterhalt? Klar, dass sicher die meisten Kinder da einspringen und ihren „Alten“ aus der Patsche helfen. So würden das wohl die meisten machen.
Wer allerdings seinen leiblichen Vater nur noch von Erzählungen kennt und dieser seiner Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, nie nachkam und den man auch sonst komplett aus der Erinnerung gelöscht hat, er also faktisch nicht existent ist, wird diesem Fremden wohl nicht gern Geld geben. Bei uns in der Familie gibt es grad wieder diese Situation. Da will der Kommunale Sozialverband einen Schriebs ausgefüllt haben. Inklusive Bescheinigung vom Arbeitgeber, mit Nachweisen, Kopien und dem ganzen Krempel. Möglichst innerhalb von vier Wochen, man hat ja eh nichts anderes zu tun. Da werden dann Dinge abgefragt, die teilweise sittenwidrig erscheinen. Beispielsweise die Einkünfte des Ehepartners – der mit dem leiblichen Vater der betreffenden Person ja nun gar nichts zu tun hat. Sowas wird dann prinzipiell durchgestrichen. Bis sie es lernen.
Nach Eingang prüft der Sozialverband die Angaben und entscheidet dann über die Zahlungspflicht. In meinem Beispiel hier wurde die Person immer freigesprochen. Nach zwei Jahren klopft der Verband dann allerdings wieder an und man muss sich erneut komplett ausziehen und erklären, dass man das wenige Geld zum Leben braucht und leider nicht irgendeinem Ganoven geben kann, der sein Leben nicht in den Griff bekommt und auf Kosten des Staates lebt.
Tschuldigung, aber mit dieser Art von Rechtsstaat kann ich nichts anfangen.